| |
[lat., gr.], in der altröm. Baukunst eine mehrschiffige profane Halle mit überhöhtem Mittelschiff u. niedrigeren Seitenschiffen, z. T. mit angefügten Emporen u. Apsiden. Urspr. verwendet als Markt-, Gerichts- u. Versammlungshalle. Übernahme durch die Christen als 3- u. mehrschiffige Versammlungsstätte, je nach Stützenart als Säulen- oder Pfeilerbasilika. Dabei Ostabschluß durch Apsis mit Altar, Kathedra und z. T. Presbyterium, häufig auch mit einer Krypta. Seit 4. Jh. in Rom Auftreten des Querschiffes, seit 9. Jh. Herausbildung des Chorquadrates u. der Vierung. Nach dem 11. Jh. Übergang von flachen Holzbalkendecken zu Wölbungen. Übernahme der Grundanlage in den gesamten europäischen Sakralbereich des Mittelalters mit vielen Bereicherungen durch Vorhallen (Peristyl, Narthex), Türme, Westriegel, Westwerke, Klosterhöfe usw. |
|