nach Abschluß des län-derspezif. Baugenehmigungsverfahrens u. der vollendeten Baudurchführung die gesetzlich geforderte Besichtigung u. Prüfung eines Neubaues oder einer baul. Erweiterung zur Feststellung, ob die Ausführung den genehmigten Plänen, den festgesetzten Bedingungen u. gesetzl. Vorschriften des Bauens entspricht.