| |
vordere Begrenzungslinie von Gebäudefronten an Straßen u. Plätzen. Im Mittelalter identisch mit der vorderen Grundstücksgrenze, deren strikte Einhaltung bereits in frühen Bauordnungen der durch Mauern eingeengten Städte gefordert war. Seit der Renaissance nicht nur aus verkehrs-funktionellen Erwägungen, sondern auch als künstler.-ästhet. Mittel zur Erzielung städtebaul. Wirksamkeit als Notwendigkeit erkannt. Bis zum Ende des 19. Jh. stellten die Baufluchtlinien ein wichtiges baugesetzl. Mittel für die Stadtplanung dar, dem erst der moderne Städtebau des 20. Jh. mit den Bestrebungen, frei kombinierbare Bauten u. Ensembles zu errichten, entgegenwirkt. |
|