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(Feuermauer), die gemeinsame feuerhemmende u. besonders standfeste Trennmauer zwischen zwei Gebäuden, die ohne Unterbrechung bis über die Dachlinie hinausgeführt wird u. keinerlei brennbare Materialien enthalten darf. Brauttür, spezielles Portal an der Nordseite mittelalterl. Kirchen, vor dem die kirchl. Trauung vollzogen wurde, meist mit einer Vorhalle versehen u. im plast. Schmuck auf die Eheschließung bezogen. |
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