(Dachraum), der unter dem Dach eines Gebäudes zwischen dem Dach- u. Kehlgebälk gelegene Raum, der auch den Dachstühl enthält. Wegen erhöhter Feuergefahr unterliegt er besonderen baul. Vorschriften hinsichtlich Anlage von Treppen, Türen u. Größenverhältnissen bei Nutzung für Wohn- u. Gewerbezwecke.