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(Denkmalschutz), allgemein auf staatl., in der Bundesrepublik Deutschland auf Länderebene durchgeführte Maßnahmen zur Erfassung, zum Schutz, zur Erhaltung u. Pflege von Denkmalen der Kultur- u. Kunstgeschichte. Durchführung auf der Basis spezieller Erhaltungssatzungen u. Denkmalschutzgesetze, bezogen auf histor., techn., künstler., baul., städte-baul. u. Naturdenkmale vom Einzelobjekt bis zum Flächendenkmal unter Einbeziehung der Ortsbilder u. Landschaftsräume. Zeitweise Unterstützung durch spezielle Förderprogramme u. -mittel. Abgesehen von legitimist. Erhaltungsbestrebungen in frühen histor. Zeiten (Römerzeit, Renaissance) lagen die systemat. Anfänge im frühen 19. Jh. unter maßgebl. Beteiligung von K. F. Schinkel. |
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