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ein für eine Einzelfamilie bestimmtes Wohngebäude, das auftritt als Einzel-, Doppel- u. Reihenhaus. Meist freistehend, oft als Teil einer Streusiedlung, aber auch Städtebaulich geordnet in Zeilen oder Reihen. Da der Unterbau im wesentlichen das Dach tragen muß, kann er relativ leicht gefügt werden u. ist durch baul. Anpassung in Form des Umbaues sehr wandelbar. Entwicklung im 19. Jh. aus dem vorstädt. Landhaus u. der Villa. Zwischen 1905 u. 1914 große Bedeutung als Ausgangspunkt neuer Städtebautheorien, erst in den 20er Jahren durch den Massenwohnungsbau aus dieser Rolle verdrängt. |
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