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in Stadtgebieten und -Zentren vorwiegend den Fußgängern vorbehaltene Zonen, bestehend aus Freiräumen, die durch Neu- u. Umgestaltung ehem. Verkehrsplätze u. -Straßen geschaffen wurden oder als zusammenhängende Systeme von Straßen, Plätzen, Gassen, Wegen, Höfen, Passagen wichtige Zentrumsabschnitte verbinden. Sie können histor. Altstadtbereiche, innerstädt. Parkanlagen u. Uferzonen einschließen. Kernstück ist der Fußgängerboulevard, der durch eine Vielfalt von Einrichtungen von Handel, Gastronomie, Dienstleistung, Kultur, Bildung u. Freizeitgestaltung gekennzeichnet ist. Seine Freiräume bieten Möglichkeiten für Veranstaltungen, Märkte, Feste u. dgl. sowie zu Erholung u. Entspannung. |
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