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dörfl. Wohnsitz oder Gutshaus eines feudalen Grundbesitzers. Nachweisbar seit dem Spätmittelalter mit Gebäudeanlagen, die zwischen komfortablem, meist befestigtem Bauernhaus u. Schloßanlage schwanken. Letztere überwiegt seit 16. Jh. im Zusammenhang mit dem zunehmenden Ausbau grundherrl. Macht. Haupttypus in Form hausartiger Rechteckbauten mit Giebeln, Erkern, Treppenturm u. künstlerisch betontem Eingangsportal. Höhepunkt der Entwicklung im Absolutismus des 17./18. Jh. mit typ. barocken Schloß- u. Parkanlagen, die bis zum Klassizismus beibehaltenwurden. Seit 2.H. 19. Jh. vielfach Errichtung monumentaler eklektizist. Villen, z. T. anstelle älterer, abgetragener Vorgängerbauten. |
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