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seit dem 2. Drittel des 19. Jh. existierende Geschichtsauffassung, die in der künstler. u. architek-ton. Praxis zu formalen Rückgriffen auf Leistungen der Vergangenheit führte. Der Stilpluralismus diente der Geschichtsbewahrung u. Rückbesinnung auf nationale Perioden der Kunst u. Kultur in fast allen europäischen Ländern, in denen das Bürgertum um seine Emanzipation rang. Die Bestrebungen in Kunst u. Architektur wurden lange Zeit zu Unrecht als unschöpfer. Eklektizismus abgewertet. Die Hauptströmungen sind mit der Neogotik vor 1830, der Neorenaissance ab 1840, der Neoromanik nach 1850 u. dem Neobarock u. Neoklassizis-mus ab etwa 1870 charakterisiert. Sie lieferten Vorbilder für unterschiedl. Staats- u. Kommunalbauten, Fassadengestaltungen von Bürgerhäusern u. Vorstadtvillen. Die sogen. Stilkunst zwischen 1890 u. 1910, ausgehend von Schottland (R. Unwin) u. Belgien (V. Horta), hat zur Überwindung des Historismus beigetragen. |
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