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[frz.], im 17. Jh. Bezeichnung für palastartige städt. Adelsbauten. Seit dem 19. Jh. in Verbindung mit zunehmendem Reiseverkehr übertragen auf Logiergebäude mit über 20 Betten u. spezielle Einrichtungen für Gäste in Form von Gastronomie, Gesellschaftsräumen u. Dienstleistungen. Daneben Sonderformen für Kur- u. Erholungszwecke, Spezialformen als Appartementshaus, Wohnhotel u. Motel. Staffelung von einfacher bis Luxusausstattung. Aus funktionellen Gründen oft Aufgliederung der Baukomplexe in städtebaulich dominante Bettenhäuser (Hochhäuser) u. Flachbauten für ga-stronom. Einrichtungen. |
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