(Baumaß, Baurichtmaß, Baunennmaß, Rohbaumaß, Zielmaß oder Sollmaß), gibt die konstruktiven Abmessungen in der Bauzeichnung an, die bei der Herstellung der Bauelemente, Bauteile u. Bauanlagen angestrebt werden. Der durch Messung erreichte tatsächl. Wert nach der Ausführung wird als Istmaß bezeichnet.