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[lat.], über das mittelalterl. dt. Reich verteilte kaiserl. oder königl. Verwaltungs-, Wohn- u. Repräsentationssitze, die bei Inspektionsreisen des Herrschers aufgesucht u. vorübergehend als Residenzen genutzt wurden. Anlageprinzip fußt auf dem Vorbild des röm. Kastells. Hauptgebäude waren Kapelle, Palas u. ausgedehnte Wirtschaftsgebäude. Hauptbeispiele: Aachen (um 800), Goslar (11.-13. Jh.), Gelnhausen (12. Jh.), Reste u.a. in Til-leda, Rohr, Memleben, Quedlinburg. |
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