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städtebaulich abgegrenzte, von Bebauungen umgebene Freifläche innerhalb einer Ansiedlung. Seit den antiken Kulturen (Agora, Forum) bis zur Gegenwart unmittelbar prakt. Funktionen der Gesellschaft dienend (Versammlung, Kult, gemeinschaftl. Tätigkeiten, Handel, Kultur, Verkehr usw.). In Europa feste baul. Fassung seit 11. Jh. bei Verwandlung urspr. Kaufanger in Marktplätze mit öffentl. Gebäuden (Kirche, Vogtei, Rathaus). Seit dem 12. Jh. zunehmende räuml. Gestaltung als Hauptelement des Städtebaues. In der Folge wachsende Funktionsanforderungen u. -teilungen unter Entstehung von Nebenmärkten, Fest-, Spiel- u. Empfangsplätzen, Theater-, Bahnhofs-, Exerzier-, Parade-, Sport-, Lager-, Werk- u. anderen Plätzen, von denen sich seit dem späten 19. Jh. in zentralen städt. Bereichen viele zu Knotenpunkten des Massenverkehrs entwickelten. auch Marktplatz. |
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