im Bereich von Städtebau u. Architektur alle baul. Maßnahmen, die zur Beseitigung von städtebaul. Mißständen, ungesunden oder gefahrbringenden Wohn-, Arbeits- u. Verkehrsverhältnissen führen u. der Verbesserung von Wohn- und Lebensbedingungen dienen. Bestimmte Sanierungsgebiete können durch eine kommunale Satzung festgelegt werden.