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die Wohngebäude u. die unmittelbare Umgebung der Wohnungen (wohnungsnaher Bereich), erfor-derl. Flächen u. Anlagen für die tägl. Erholung, das Spiel der Kinder, die Hauswirtschaft (Müllsammelplatz, Wäschetrockenplatz), Flächen u. Anlagen für die verkehrsmäßige Erschließung u. Anlagen des ruhenden Verkehrs (Parkflächen). Es gehören auch gemein-schaftl. u. gesellschaftl. Einrichtungen dazu einschließlich ihrer Freiflächen. |
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